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Liebe Eltern!
Die Bildungsdirektion Steiermark weist darauf hin, dass aufgrund des Schulunterrichtsgesetzes und des Schulpflichtgesetzes bei Unzumutbarkeit des Schulweges, wenn dadurch eine Gefährdung der Gesundheit nicht auszuschließen ist, die betroffenen Schülerinnen und Schüler zum Fernbleiben vom Unterricht berechtigt sind. (In diesem Fall bitte die Klassenlehrerin informieren.)
Die Sicherheit der Kinder ist uns sehr wichtig!

VD Daniela Kollau-Rainer